Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte › Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren

§ 16 Eröffnungsgrund · Insolvenzordnung (InsO)

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.

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