Achter Teil Eigenverwaltung

§ 280 Haftung. Insolvenzanfechtung · Insolvenzordnung (InsO)

Nur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten.

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