Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens › Erster Abschnitt Nachlaßinsolvenzverfahren

§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall · Insolvenzordnung (InsO)

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.

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