Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens › Erster Abschnitt Nachlaßinsolvenzverfahren

§ 325 Nachlaßverbindlichkeiten · Insolvenzordnung (InsO)

Im Insolvenzverfahren über einen Nachlaß können nur die Nachlaßverbindlichkeiten geltend gemacht werden.

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