Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland

§ 7 Militärische Straftaten · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht.

Alle Vorschriften: IRG — Inhaltsübersicht