Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union › Abschnitt 2 Geldsanktionen › Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen

§ 87e Rechtsbeistand · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

Die Vorschrift des § 53 über den Rechtsbeistand gilt entsprechend.

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