Zweiter Teil Jugendliche › Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen › Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher · Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.

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