JGG | Jugendgerichtsgesetz

147 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Anwendungsbereich

§ 1 — Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich§ 2 — Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts

Zweiter Teil — Jugendliche

Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 3 — Verantwortlichkeit§ 4 — Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher§ 5 — Die Folgen der Jugendstraftat§ 6 — Nebenfolgen§ 7 — Maßregeln der Besserung und Sicherung§ 8 — Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe

Zweiter Abschnitt — Erziehungsmaßregeln

§ 9 — Arten§ 10 — Weisungen§ 11 — Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;Folgen der Zuwiderhandlung§ 12 — Hilfe zur Erziehung

Dritter Abschnitt — Zuchtmittel

§ 13 — Arten und Anwendung§ 14 — Verwarnung§ 15 — Auflagen§ 16 — Jugendarrest§ 16a — Jugendarrest neben Jugendstrafe

Vierter Abschnitt — Die Jugendstrafe

§ 17 — Form und Voraussetzungen§ 18 — Dauer der Jugendstrafe§ 19

Fünfter Abschnitt — Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung

§ 20 § 21 — Strafaussetzung§ 22 — Bewährungszeit§ 23 — Weisungen und Auflagen§ 24 — Bewährungshilfe§ 25 — Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers§ 26 — Widerruf der Strafaussetzung§ 26a — Erlaß der Jugendstrafe

Sechster Abschnitt — Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe

§ 27 — Voraussetzungen§ 28 — Bewährungszeit§ 29 — Bewährungshilfe§ 30 — Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs

Siebenter Abschnitt — Mehrere Straftaten

§ 31 — Mehrere Straftaten eines Jugendlichen§ 32 — Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen

Zweites Hauptstück — Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren

Erster Abschnitt — Jugendgerichtsverfassung

§ 33 — Jugendgerichte§ 33a — Besetzung des Jugendschöffengerichts§ 33b — Besetzung der Jugendkammer§ 34 — Aufgaben des Jugendrichters§ 35 — Jugendschöffen§ 36 — Jugendstaatsanwalt§ 37 — Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte§ 37a — Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien§ 38 — Jugendgerichtshilfe

Zweiter Abschnitt — Zuständigkeit

§ 39 — Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters§ 40 — Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts§ 41 — Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer§ 42 — Örtliche Zuständigkeit

Dritter Abschnitt — Jugendstrafverfahren

Erster Unterabschnitt — Das Vorverfahren

§ 43 — Umfang der Ermittlungen§ 44 — Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe§ 45 — Absehen von der Verfolgung§ 46 — Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen§ 46a — Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe

Zweiter Unterabschnitt — Das Hauptverfahren

§ 47 — Einstellung des Verfahrens durch den Richter§ 47a — Vorrang der Jugendgerichte§ 48 — Nichtöffentlichkeit§ 49 § 50 — Anwesenheit in der Hauptverhandlung§ 51 — Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten§ 51a — Neubeginn der Hauptverhandlung§ 52 — Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest§ 52a — Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe§ 53 — Überweisung an das Familiengericht§ 54 — Urteilsgründe

Dritter Unterabschnitt — Rechtsmittelverfahren

§ 55 — Anfechtung von Entscheidungen§ 56 — Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe

Vierter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung

§ 57 — Entscheidung über die Aussetzung§ 58 — Weitere Entscheidungen§ 59 — Anfechtung§ 60 — Bewährungsplan§ 61 — Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung§ 61a — Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung§ 61b — Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung

Fünfter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe

§ 62 — Entscheidungen§ 63 — Anfechtung§ 64 — Bewährungsplan

Sechster Unterabschnitt — Ergänzende Entscheidungen

§ 65 — Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen§ 66 — Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung

Siebenter Unterabschnitt — Gemeinsame Verfahrensvorschriften

§ 67 — Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter§ 67a — Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter§ 68 — Notwendige Verteidigung§ 68a — Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers§ 68b — Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers§ 69 — Beistand§ 70 — Mitteilungen an amtliche Stellen§ 70a — Unterrichtung des Jugendlichen§ 70b — Belehrungen§ 70c — Vernehmung des Beschuldigten§ 71 — Vorläufige Anordnungen über die Erziehung§ 72 — Untersuchungshaft§ 72a — Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen§ 72b — Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand§ 73 — Unterbringung zur Beobachtung§ 74 — Kosten und Auslagen

Achter Unterabschnitt — Vereinfachtes Jugendverfahren

§ 75 § 76 — Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens§ 77 — Ablehnung des Antrags§ 78 — Verfahren und Entscheidung

Neunter Unterabschnitt — Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts

§ 79 — Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren§ 80 — Privatklage und Nebenklage§ 81 — Adhäsionsverfahren

Zehnter Unterabschnitt — Anordnung der Sicherungsverwahrung

§ 81a — Verfahren und Entscheidung

Drittes Hauptstück — Vollstreckung und Vollzug

Erster Abschnitt — Vollstreckung

Erster Unterabschnitt — Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit

§ 82 — Vollstreckungsleiter§ 83 — Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren§ 84 — Örtliche Zuständigkeit§ 85 — Abgabe und Übergang der Vollstreckung

Zweiter Unterabschnitt — Jugendarrest

§ 86 — Umwandlung des Freizeitarrestes§ 87 — Vollstreckung des Jugendarrestes

Dritter Unterabschnitt — Jugendstrafe

§ 88 — Aussetzung des Restes der Jugendstrafe§ 89 — Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung§ 89a — Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe§ 89b — Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt — Untersuchungshaft

§ 89c — Vollstreckung der Untersuchungshaft

Zweiter Abschnitt — Vollzug

§ 90 — Jugendarrest§ 91 — (weggefallen)§ 92 — Rechtsbehelfe im Vollzug§ 93 — Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen§ 93a — Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Viertes Hauptstück — Beseitigung des Strafmakels

§ 94 — (weggefallen)§ 97 — Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch§ 98 — Verfahren§ 99 — Entscheidung§ 100 — Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes§ 101 — Widerruf

Fünftes Hauptstück — Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind

§ 102 — Zuständigkeit§ 103 — Verbindung mehrerer Strafsachen§ 104 — Verfahren gegen Jugendliche

Dritter Teil — Heranwachsende

Erster Abschnitt — Anwendung des sachlichen Strafrechts

§ 105 — Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende§ 106 — Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung

Zweiter Abschnitt — Gerichtsverfassung und Verfahren

§ 107 — Gerichtsverfassung§ 108 — Zuständigkeit§ 109 — Verfahren

Dritter Abschnitt — Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels

§ 110 — Vollstreckung und Vollzug§ 111 — Beseitigung des Strafmakels

Vierter Abschnitt — Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind

§ 112 — Entsprechende Anwendung

Vierter Teil — Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr

§ 112a — Anwendung des Jugendstrafrechts§ 112b — (weggefallen)§ 112c — Vollstreckung§ 112d — Anhörung des Disziplinarvorgesetzten§ 112e — Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind

Fünfter Teil — Schluß- und Übergangsvorschriften

§ 113 — Bewährungshelfer§ 114 — Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe§ 115 — (weggefallen)§ 116 — Zeitlicher Geltungsbereich§ 117 — (weggefallen)§ 121 — Übergangsvorschrift§ 122 — (weggefallen)§ 125 — Inkrafttreten