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JGG | Jugendgerichtsgesetz
147 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Anwendungsbereich
§ 1
— Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
§ 2
— Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Zweiter Teil — Jugendliche
Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 3
— Verantwortlichkeit
§ 4
— Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
§ 5
— Die Folgen der Jugendstraftat
§ 6
— Nebenfolgen
§ 7
— Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 8
— Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
Zweiter Abschnitt — Erziehungsmaßregeln
§ 9
— Arten
§ 10
— Weisungen
§ 11
— Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;Folgen der Zuwiderhandlung
§ 12
— Hilfe zur Erziehung
Dritter Abschnitt — Zuchtmittel
§ 13
— Arten und Anwendung
§ 14
— Verwarnung
§ 15
— Auflagen
§ 16
— Jugendarrest
§ 16a
— Jugendarrest neben Jugendstrafe
Vierter Abschnitt — Die Jugendstrafe
§ 17
— Form und Voraussetzungen
§ 18
— Dauer der Jugendstrafe
§ 19
Fünfter Abschnitt — Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 20
§ 21
— Strafaussetzung
§ 22
— Bewährungszeit
§ 23
— Weisungen und Auflagen
§ 24
— Bewährungshilfe
§ 25
— Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
§ 26
— Widerruf der Strafaussetzung
§ 26a
— Erlaß der Jugendstrafe
Sechster Abschnitt — Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 27
— Voraussetzungen
§ 28
— Bewährungszeit
§ 29
— Bewährungshilfe
§ 30
— Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs
Siebenter Abschnitt — Mehrere Straftaten
§ 31
— Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
§ 32
— Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Zweites Hauptstück — Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Erster Abschnitt — Jugendgerichtsverfassung
§ 33
— Jugendgerichte
§ 33a
— Besetzung des Jugendschöffengerichts
§ 33b
— Besetzung der Jugendkammer
§ 34
— Aufgaben des Jugendrichters
§ 35
— Jugendschöffen
§ 36
— Jugendstaatsanwalt
§ 37
— Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
§ 37a
— Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
§ 38
— Jugendgerichtshilfe
Zweiter Abschnitt — Zuständigkeit
§ 39
— Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
§ 40
— Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
§ 41
— Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
§ 42
— Örtliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt — Jugendstrafverfahren
Erster Unterabschnitt — Das Vorverfahren
§ 43
— Umfang der Ermittlungen
§ 44
— Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
§ 45
— Absehen von der Verfolgung
§ 46
— Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
§ 46a
— Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
Zweiter Unterabschnitt — Das Hauptverfahren
§ 47
— Einstellung des Verfahrens durch den Richter
§ 47a
— Vorrang der Jugendgerichte
§ 48
— Nichtöffentlichkeit
§ 49
§ 50
— Anwesenheit in der Hauptverhandlung
§ 51
— Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
§ 51a
— Neubeginn der Hauptverhandlung
§ 52
— Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
§ 52a
— Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
§ 53
— Überweisung an das Familiengericht
§ 54
— Urteilsgründe
Dritter Unterabschnitt — Rechtsmittelverfahren
§ 55
— Anfechtung von Entscheidungen
§ 56
— Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
Vierter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 57
— Entscheidung über die Aussetzung
§ 58
— Weitere Entscheidungen
§ 59
— Anfechtung
§ 60
— Bewährungsplan
§ 61
— Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
§ 61a
— Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
§ 61b
— Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
Fünfter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 62
— Entscheidungen
§ 63
— Anfechtung
§ 64
— Bewährungsplan
Sechster Unterabschnitt — Ergänzende Entscheidungen
§ 65
— Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
§ 66
— Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
Siebenter Unterabschnitt — Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 67
— Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 67a
— Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 68
— Notwendige Verteidigung
§ 68a
— Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 68b
— Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 69
— Beistand
§ 70
— Mitteilungen an amtliche Stellen
§ 70a
— Unterrichtung des Jugendlichen
§ 70b
— Belehrungen
§ 70c
— Vernehmung des Beschuldigten
§ 71
— Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
§ 72
— Untersuchungshaft
§ 72a
— Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
§ 72b
— Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 73
— Unterbringung zur Beobachtung
§ 74
— Kosten und Auslagen
Achter Unterabschnitt — Vereinfachtes Jugendverfahren
§ 75
§ 76
— Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
§ 77
— Ablehnung des Antrags
§ 78
— Verfahren und Entscheidung
Neunter Unterabschnitt — Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
§ 79
— Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
§ 80
— Privatklage und Nebenklage
§ 81
— Adhäsionsverfahren
Zehnter Unterabschnitt — Anordnung der Sicherungsverwahrung
§ 81a
— Verfahren und Entscheidung
Drittes Hauptstück — Vollstreckung und Vollzug
Erster Abschnitt — Vollstreckung
Erster Unterabschnitt — Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
§ 82
— Vollstreckungsleiter
§ 83
— Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
§ 84
— Örtliche Zuständigkeit
§ 85
— Abgabe und Übergang der Vollstreckung
Zweiter Unterabschnitt — Jugendarrest
§ 86
— Umwandlung des Freizeitarrestes
§ 87
— Vollstreckung des Jugendarrestes
Dritter Unterabschnitt — Jugendstrafe
§ 88
— Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
§ 89
— Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 89a
— Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
§ 89b
— Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt — Untersuchungshaft
§ 89c
— Vollstreckung der Untersuchungshaft
Zweiter Abschnitt — Vollzug
§ 90
— Jugendarrest
§ 91
— (weggefallen)
§ 92
— Rechtsbehelfe im Vollzug
§ 93
— Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
§ 93a
— Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Viertes Hauptstück — Beseitigung des Strafmakels
§ 94
— (weggefallen)
§ 97
— Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
§ 98
— Verfahren
§ 99
— Entscheidung
§ 100
— Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
§ 101
— Widerruf
Fünftes Hauptstück — Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 102
— Zuständigkeit
§ 103
— Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 104
— Verfahren gegen Jugendliche
Dritter Teil — Heranwachsende
Erster Abschnitt — Anwendung des sachlichen Strafrechts
§ 105
— Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
§ 106
— Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
Zweiter Abschnitt — Gerichtsverfassung und Verfahren
§ 107
— Gerichtsverfassung
§ 108
— Zuständigkeit
§ 109
— Verfahren
Dritter Abschnitt — Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
§ 110
— Vollstreckung und Vollzug
§ 111
— Beseitigung des Strafmakels
Vierter Abschnitt — Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 112
— Entsprechende Anwendung
Vierter Teil — Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
§ 112a
— Anwendung des Jugendstrafrechts
§ 112b
— (weggefallen)
§ 112c
— Vollstreckung
§ 112d
— Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
§ 112e
— Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Fünfter Teil — Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 113
— Bewährungshelfer
§ 114
— Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115
— (weggefallen)
§ 116
— Zeitlicher Geltungsbereich
§ 117
— (weggefallen)
§ 121
— Übergangsvorschrift
§ 122
— (weggefallen)
§ 125
— Inkrafttreten