Zweiter Teil Jugendliche › Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren › Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren › Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 64
Bewährungsplan · Jugendgerichtsgesetz (JGG)
§ 60 gilt sinngemäß. Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darüber zu belehren, daß er die Festsetzung einer Jugendstrafe zu erwarten habe, wenn er sich während der Bewährungszeit schlecht führe.