JVEG | Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

29 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte§ 2 — Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung§ 3 — Vorschuss§ 4 — Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde§ 4a — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 4b — Elektronische Akte, elektronisches Dokument§ 4c — Rechtsbehelfsbelehrung

Abschnitt 2 — Gemeinsame Vorschriften

§ 5 — Fahrtkostenersatz§ 6 — Entschädigung für Aufwand§ 7 — Ersatz für sonstige Aufwendungen

Abschnitt 3 — Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern

§ 8 — Grundsatz der Vergütung§ 8a — Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs§ 9 — Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher§ 10 — Honorar für besondere Leistungen§ 11 — Honorar für Übersetzer§ 12 — Ersatz für besondere Aufwendungen§ 13 — Besondere Vergütung§ 14 — Vereinbarung der Vergütung

Abschnitt 4 — Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

§ 15 — Grundsatz der Entschädigung§ 16 — Entschädigung für Zeitversäumnis§ 17 — Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung§ 18 — Entschädigung für Verdienstausfall

Abschnitt 5 — Entschädigung von Zeugen und Dritten

§ 19 — Grundsatz der Entschädigung§ 20 — Entschädigung für Zeitversäumnis§ 21 — Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung§ 22 — Entschädigung für Verdienstausfall§ 23 — Entschädigung Dritter

Abschnitt 6 — Schlussvorschriften

§ 24 — Übergangsvorschrift§ 25 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen