Kapitel 5 Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes › Abschnitt 2 Rückgabeverfahren

§ 59 Rückgabeersuchen · Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG)

Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
  1. 1. den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder
  2. 2. Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.

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