Teil 1 Anwendungsbereich

§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)

Nach diesem Gesetz werden geschützt:
  1. 1. Marken,
  2. 2. geschäftliche Bezeichnungen,
  3. 3. geographische Herkunftsangaben.

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