Teil 7 Geographische Herkunftsangaben › Abschnitt 1 Schutz geographischer Herkunftsangaben

§ 129 Verjährung · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)

Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.

Alle Vorschriften: MarkenG — Inhaltsübersicht