Teil 7 Geographische Herkunftsangaben › Abschnitt 2 Schutz von geografischen Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411

§ 136 Verjährung · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)

Die Ansprüche nach § 135 verjähren nach § 20.

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