§ 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Teil 2 Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz › Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen