Teil 2 Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz › Abschnitt 5 Marken als Gegenstand des Vermögens

§ 31 Angemeldete Marken · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)

Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.

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