Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten › Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)

Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.

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