§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.
Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten › Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt