Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten › Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen

§ 129 Einziehung · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.

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