Artikel 19 Verfahren der Gründung durch Verschmelzung · Verordnung (EG) n r. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) (SCE-VO)
Eine SCE kann durch Verschmelzung gegründet werden:
- —. entweder nach dem Verfahren der Verschmelzung durch Aufnahme
- —. oder nach dem Verfahren der Verschmelzung durch Gründung einer neuen juristischen Person.