SCE-VO | Verordnung (EG) n r. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)

80 Vorschriften · Europäische Union · täglich aktualisiert

KAPITEL I — ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Artikel 1 — Wesen der SCEArtikel 2 — GründungArtikel 3 — MindestkapitalArtikel 4 — Grundkapital der SCEArtikel 5 — SatzungArtikel 6 — SitzArtikel 7 — Verlegung des SitzesArtikel 8 — Maßgebendes RechtArtikel 9 — Grundsatz der NichtdiskriminierungArtikel 10 — Vorgeschriebene Angaben in Geschäftsdokumenten der SCEArtikel 11 — Eintragung und Inhalt der BekanntmachungArtikel 12 — Publizität der Urkunden in den MitgliedstaatenArtikel 13 — Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen UnionArtikel 14 — Erwerb der MitgliedschaftArtikel 15 — Verlust der MitgliedschaftArtikel 16 — Finanzielle Ansprüche der Mitglieder im Fall des Austritts oder des Ausschlusses

KAPITEL II — GRÜNDUNG

Abschnitt 1 — Allgemeines

Artikel 17 — Bei der Gründung geltendes RechtArtikel 18 — Erwerb der Rechtspersönlichkeit

Abschnitt 2 — Gründung durch Verschmelzung

Artikel 19 — Verfahren der Gründung durch VerschmelzungArtikel 20 — Für Verschmelzungen maßgebendes RechtArtikel 21 — Gründe für einen Einspruch gegen die VerschmelzungArtikel 22 — VerschmelzungsbedingungenArtikel 23 — Erläuterung und Begründung des VerschmelzungsplansArtikel 24 — BekanntmachungArtikel 25 — InformationsrechteArtikel 26 — Bericht der unabhängigen SachverständigenArtikel 27 — Billigung des VerschmelzungsplansArtikel 28 — Für die Gründung durch Verschmelzung maßgebendes RechtArtikel 29 — Kontrolle der VerschmelzungArtikel 30 — Kontrolle der Rechtmäßigkeit der VerschmelzungArtikel 31 — Eintragung der VerschmelzungArtikel 32 — BekanntmachungArtikel 33 — Auswirkungen der VerschmelzungArtikel 34 — Rechtmäßigkeit der Verschmelzung

Abschnitt 3 — Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft in eine SCE

Artikel 35 — Verfahren der Gründung durch Umwandlung

KAPITEL III — AUFBAU DER SCE

Artikel 36 — Struktur der Organe

Abschnitt 1 — Dualistisches System

Artikel 37 — Aufgaben des Leitungsorgans und Bestellung seiner MitgliederArtikel 38 — Vorsitz und Einberufung des LeitungsorgansArtikel 39 — Aufgaben und Bestellung des AufsichtsorgansArtikel 40 — InformationsrechteArtikel 41 — Vorsitz und Einberufung des Aufsichtsorgans

Abschnitt 2 — Monistisches System

Artikel 42 — Aufgaben und Bestellung des VerwaltungsorgansArtikel 43 — Sitzungen; InformationsrechteArtikel 44 — Vorsitz und Einberufung des Verwaltungsorgans

Abschnitt 3 — Gemeinsame Vorschriften für das monistische und das dualistische System

Artikel 45 — AmtsdauerArtikel 46 — Voraussetzungen für die MitgliedschaftArtikel 47 — Vertretungsbefugnis und Haftung der SCEArtikel 48 — Ermächtigungsbedürftige GeschäfteArtikel 49 — VertraulichkeitArtikel 50 — Beschlussfassung der OrganeArtikel 51 — Haftung

Abschnitt 4 — Generalversammlung

Artikel 52 — ZuständigkeitArtikel 53 — Ablauf der GeneralversammlungArtikel 54 — Einberufung der GeneralversammlungArtikel 55 — Einberufung durch eine Minderheit der MitgliederArtikel 56 — Form und Frist der EinberufungArtikel 57 — Aufnahme neuer Punkte in die TagesordnungArtikel 58 — Teilnahme und VertretungArtikel 59 — StimmrechtArtikel 60 — InformationsrechtArtikel 61 — BeschlussfassungArtikel 62 — NiederschriftArtikel 63 — Sektor- und Sektionsversammlungen

KAPITEL IV — AUSGABE VON WERTPAPIEREN MIT BESONDEREN VORTEILEN

Artikel 64 — Wertpapiere, die keine Geschäftsanteile sind, und Schuldverschreibungen mit besonderen Vorteilen

KAPITEL V — VERWENDUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES

Artikel 65 — Gesetzliche RücklageArtikel 66 — RückvergütungArtikel 67 — Verwendung des verfügbaren Ergebnisses

KAPITEL VI — JAHRESABSCHLUSS UND KONSOLIDIERTER ABSCHLUSS

Artikel 68 — Erstellung des Jahresabschlusses und des konsolidierten AbschlussesArtikel 69 — Abschluss von SCE der Kredit- oder FinanzbrancheArtikel 70 — PflichtprüfungArtikel 71 — Prüfungs- und Kontrollsystem

KAPITEL VII — AUFLÖSUNG, LIQUIDATION, ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND ZAHLUNGSEINSTELLUNG

Artikel 72 — Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche VerfahrenArtikel 73 — Auflösung durch ein Gericht oder eine zuständige Verwaltungsbehörde des Sitzstaates der SCEArtikel 74 — Bekanntmachung der AuflösungArtikel 75 — Übertragung des ReinvermögensArtikel 76 — Umwandlung in eine Genossenschaft

KAPITEL VIII — ERGÄNZUNGS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Artikel 77 — Wirtschafts- und Währungsunion

KAPITEL IX — SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 78 — Nationale UmsetzungsmaßnahmenArtikel 79 — Überprüfung der VerordnungArtikel 80 — Inkrafttreten