SGB 2 | Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

156 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Kapitel 1 — Fördern und Fordern

§ 1 — Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende§ 2 — Grundsatz des Forderns§ 3 — Leistungsgrundsätze§ 3a — Vorrang der Vermittlung§ 4 — Leistungsformen§ 5 — Verhältnis zu anderen Leistungen§ 6 — Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende§ 6a — Zugelassene kommunale Träger§ 6b — Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger§ 6c — Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft§ 6d — Jobcenter

Kapitel 2 — Anspruchsvoraussetzungen

§ 7 — Leistungsberechtigte§ 7a — Altersgrenze§ 7b — Erreichbarkeit§ 8 — Erwerbsfähigkeit§ 9 — Hilfebedürftigkeit§ 10 — Zumutbarkeit§ 11 — Zu berücksichtigendes Einkommen§ 11a — Nicht zu berücksichtigendes Einkommen§ 11b — Absetzbeträge§ 12 — Zu berücksichtigendes Vermögen§ 12a — Vorrangige Leistungen§ 13 — Verordnungsermächtigung

Kapitel 3 — Leistungen

Abschnitt 1 — Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 14 — Grundsatz des Förderns§ 15 — Potenzialanalyse und Kooperationsplan§ 15a — Verpflichtung§ 16 — Leistungen zur Eingliederung§ 16a — Kommunale Eingliederungsleistungen§ 16b — Einstiegsgeld§ 16c — Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen§ 16d — Arbeitsgelegenheiten§ 16e — Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden§ 16f — Freie Förderung§ 16g — Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit§ 16h — Förderung schwer zu erreichender junger Menschen§ 16i — Teilhabe am Arbeitsmarkt§ 16j — (weggefallen)§ 16k — Ganzheitliche Betreuung§ 17 — Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung§ 18 — Örtliche Zusammenarbeit§ 18a — Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen§ 18b — Kooperationsausschuss§ 18c — Bund-Länder-Ausschuss§ 18d — Örtlicher Beirat§ 18e — Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Abschnitt 2 — Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1 — Leistungsanspruch

§ 19 — Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2 — Grundsicherungsgeld

§ 20 — Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts§ 21 — Mehrbedarfe§ 22 — Bedarfe für Unterkunft und Heizung§ 22a — Satzungsermächtigung§ 22b — Inhalt der Satzung§ 22c — Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung§ 23 — Besonderheiten beim Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Unterabschnitt 3 — Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24 — Abweichende Erbringung von Leistungen§ 25 — Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung§ 26 — Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung§ 27 — Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4 — Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28 — Bedarfe für Bildung und Teilhabe§ 29 — Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe§ 30 — Berechtigte Selbsthilfe

Unterabschnitt 5 — Leistungsminderungen

§ 31 — Pflichtverletzungen§ 31a — Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen§ 31b — Beginn und Dauer der Minderung§ 32 — Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6 — Verpflichtungen Anderer

§ 33 — Übergang von Ansprüchen§ 34 — Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten§ 34a — Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen§ 34b — Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen§ 34c — Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften§ 35 — (weggefallen)

Kapitel 4 — Gemeinsame Vorschriften für Leistungen

Abschnitt 1 — Zuständigkeit und Verfahren

§ 36 — Örtliche Zuständigkeit§ 36a — Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus§ 37 — Antragserfordernis§ 38 — Vertretung der Bedarfsgemeinschaft§ 39 — Sofortige Vollziehbarkeit§ 40 — Anwendung von Verfahrensvorschriften§ 40a — Erstattungsanspruch§ 41 — Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum§ 41a — Vorläufige Entscheidung§ 42 — Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen§ 42a — Darlehen§ 43 — Aufrechnung§ 43a — Verteilung von Teilzahlungen§ 44 — Veränderung von Ansprüchen

Abschnitt 2 — Einheitliche Entscheidung

§ 44a — Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit§ 44b — Gemeinsame Einrichtung§ 44c — Trägerversammlung§ 44d — Geschäftsführerin, Geschäftsführer§ 44e — Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit§ 44f — Bewirtschaftung von Bundesmitteln§ 44g — Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung§ 44h — Personalvertretung§ 44i — Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung§ 44j — Gleichstellungsbeauftragte§ 44k — Stellenbewirtschaftung§ 45 — (weggefallen)

Kapitel 5 — Finanzierung und Aufsicht

§ 46 — Finanzierung aus Bundesmitteln§ 47 — Aufsicht§ 48 — Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger§ 48a — Vergleich der Leistungsfähigkeit§ 48b — Zielvereinbarungen§ 49 — Innenrevision

Kapitel 6 — Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 50 — Datenübermittlung§ 50a — Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung§ 50b — Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik§ 51 — Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen§ 51a — Kundennummer§ 51b — Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende§ 51c — (weggefallen)§ 52 — Automatisierter Datenabgleich§ 52a — Überprüfung von Daten

Kapitel 7 — Statistik und Forschung

§ 53 — Statistik und Übermittlung statistischer Daten§ 53a — Arbeitslose§ 54 — (weggefallen)§ 55 — Wirkungsforschung

Kapitel 8 — Mitwirkungspflichten

§ 56 — Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit§ 57 — Auskunftspflicht von Arbeitgebern§ 58 — Einkommensbescheinigung§ 59 — Meldepflicht§ 60 — Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter§ 61 — Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit§ 62 — Schadenersatz§ 62a — Haftung des Arbeitgebers

Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 63 — Bußgeldvorschriften§ 63a — (weggefallen)§ 63b — (weggefallen)

Kapitel 10 — Bekämpfung von Leistungsmissbrauch

§ 64 — Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden§ 64a — Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch

Kapitel 11 — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65 — Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes§ 65a — Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze§ 65b — (weggefallen)§ 65c — (weggefallen)§ 65d — Übermittlung von Daten§ 65e — Übergangsregelung zur Aufrechnung§ 66 — Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit§ 66a — Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024§ 67 — Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung§ 68 — Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften§ 69 — Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten§ 70 — Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie§ 71 — Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie§ 72 — Sofortzuschlag§ 73 — Einmalzahlung für den Monat Juli 2022§ 74 — Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung§ 75 — (weggefallen)§ 76 — Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende§ 77 — (weggefallen)§ 78 — (weggefallen)§ 79 — Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen§ 80 — (weggefallen)§ 81 — (weggefallen)§ 82 — Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung§ 83 — Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze§ 84 — (weggefallen)§ 85 — Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes§ 86 — Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024