Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen › Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren

§ 43a Verteilung von Teilzahlungen · Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) (SGB 2)

Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.

Alle Vorschriften: SGB 2 — Inhaltsübersicht