§ 115 Leistungen · Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) (SGB 3)
Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- 2. Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums,
- 3. Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a,
- 4. Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.