Dreizehntes Kapitel Sonderregelungen › Zweiter Abschnitt Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben

§ 421g Vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland · Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) (SGB 3)

Die Bundesagentur baut durch Zusammenwirken mit den Projektträgern des ESF Plus-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“ ab dem 1. Januar 2026 das für die Übernahme notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf. Die Bundesagentur kann in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten.

Alle Vorschriften: SGB 3 — Inhaltsübersicht