Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung › Dritter Abschnitt Berufswahl und Berufsausbildung › Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe

§ 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform · Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) (SGB 3)

(1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre.
(2) Eine Förderung allein für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.

Alle Vorschriften: SGB 3 — Inhaltsübersicht