§ 184g Jugendgefährdende Prostitution · Strafgesetzbuch (StGB)
Wer der Prostitution
- 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
- 2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,