§ 25 Täterschaft · Strafgesetzbuch (StGB)
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Allgemeiner Teil › Zweiter Abschnitt Die Tat › Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme