Allgemeiner Teil › Zweiter Abschnitt Die Tat › Fünfter Titel Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte

§ 37 Parlamentarische Berichte · Strafgesetzbuch (StGB)

Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.

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