Erstes Buch Allgemeine Vorschriften › Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes · Strafprozeßordnung (StPO)

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

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