§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes · Strafprozeßordnung (StPO)
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften › Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte