Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug › Erster Abschnitt Öffentliche Klage

§ 151 Anklagegrundsatz · Strafprozeßordnung (StPO)

Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.

Alle Vorschriften: StPO — Inhaltsübersicht