Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug › Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 177 Kosten · Strafprozeßordnung (StPO)

Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen.

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