Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug › Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen · Strafprozeßordnung (StPO)

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.

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