Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug › Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung · Strafprozeßordnung (StPO)

Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.

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