Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug › Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls · Strafprozeßordnung (StPO)

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
  1. 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
  2. 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
  3. 3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
  4. 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;
  5. 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

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