§ 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls · Strafprozeßordnung (StPO)
Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
- 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
- 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
- 3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
- 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;
- 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.