Erstes Buch Allgemeine Vorschriften › Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren › Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen

§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen · Strafprozeßordnung (StPO)

Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.

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