§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen · Strafprozeßordnung (StPO)
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften › Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren › Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen