§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten · Strafprozeßordnung (StPO)
Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren › Zweiter Abschnitt Privatklage