Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren › Zweiter Abschnitt Privatklage

§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten · Strafprozeßordnung (StPO)

Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.

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