§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe · Strafprozeßordnung (StPO)
Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens › Erster Abschnitt Strafvollstreckung