Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens › Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens

§ 468 Kosten bei Straffreierklärung · Strafprozeßordnung (StPO)

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

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