§ 468 Kosten bei Straffreierklärung · Strafprozeßordnung (StPO)
Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens › Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens