§ 499 Löschung elektronischer Aktenkopien · Strafprozeßordnung (StPO)
Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten › Vierter Abschnitt Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten