§ 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst · Telekommunikationsgesetz (TKG)
Anrufe bei 800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.
Teil 7 Nummerierung