Teil 7 Nummerierung

§ 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst · Telekommunikationsgesetz (TKG)

Anrufe bei 800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.

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