Teil 12 Abgaben

§ 227 Mitteilung der Bundesnetzagentur · Telekommunikationsgesetz (TKG)

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.

Alle Vorschriften: TKG — Inhaltsübersicht