Teil 5 Informationen über Infrastruktur und Netzausbau

§ 82 Informationen über Baustellen · Telekommunikationsgesetz (TKG)

Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.

Alle Vorschriften: TKG — Inhaltsübersicht