§ 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
-
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen › Abschnitt 3 Schlussbestimmungen