UrhG | Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
254 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Urheberrecht
Abschnitt 1 — Allgemeines
§ 1 — AllgemeinesAbschnitt 2 — Das Werk
§ 2 — Geschützte Werke§ 3 — Bearbeitungen§ 4 — Sammelwerke und Datenbankwerke§ 5 — Amtliche Werke§ 6 — Veröffentlichte und erschienene WerkeAbschnitt 3 — Der Urheber
§ 7 — Urheber§ 8 — Miturheber§ 9 — Urheber verbundener Werke§ 10 — Vermutung der Urheber- oder RechtsinhaberschaftAbschnitt 4 — Inhalt des Urheberrechts
Unterabschnitt 1 — Allgemeines
§ 11 — AllgemeinesUnterabschnitt 2 — Urheberpersönlichkeitsrecht
§ 12 — Veröffentlichungsrecht§ 13 — Anerkennung der Urheberschaft§ 14 — Entstellung des WerkesUnterabschnitt 3 — Verwertungsrechte
§ 15 — Allgemeines§ 16 — Vervielfältigungsrecht§ 17 — Verbreitungsrecht§ 18 — Ausstellungsrecht§ 19 — Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht§ 19a — Recht der öffentlichen Zugänglichmachung§ 20 — Senderecht§ 20a — Europäische Satellitensendung§ 20b — Weitersendung§ 20c — Europäischer ergänzender Online-Dienst§ 20d — Direkteinspeisung§ 21 — Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger§ 22 — Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung§ 23 — Bearbeitungen und Umgestaltungen§ 24 — (weggefallen)Unterabschnitt 4 — Sonstige Rechte des Urhebers
§ 25 — Zugang zu Werkstücken§ 26 — Folgerecht§ 27 — Vergütung für Vermietung und VerleihenAbschnitt 5 — Rechtsverkehr im Urheberrecht
Unterabschnitt 1 — Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§ 28 — Vererbung des Urheberrechts§ 29 — Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht§ 30 — Rechtsnachfolger des UrhebersUnterabschnitt 2 — Nutzungsrechte
§ 31 — Einräumung von Nutzungsrechten§ 31a — Verträge über unbekannte Nutzungsarten§ 32 — Angemessene Vergütung§ 32a — Weitere Beteiligung des Urhebers§ 32b — Zwingende Anwendung§ 32c — Vergütung für später bekannte Nutzungsarten§ 32d — Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners§ 32e — Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette§ 32f — Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung§ 32g — Vertretung durch Vereinigungen§ 33 — Weiterwirkung von Nutzungsrechten§ 34 — Übertragung von Nutzungsrechten§ 35 — Einräumung weiterer Nutzungsrechte§ 35a — Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten§ 36 — Gemeinsame Vergütungsregeln§ 36a — Schlichtungsstelle§ 36b — Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln§ 36c — Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln§ 36d — Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften§ 37 — Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten§ 38 — Beiträge zu Sammlungen§ 39 — Änderungen des Werkes§ 40 — Verträge über künftige Werke§ 40a — Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung§ 41 — Rückrufsrecht wegen Nichtausübung§ 42 — Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung§ 42a — Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern§ 43 — Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen§ 44 — Veräußerung des Originals des WerkesAbschnitt 6 — Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Unterabschnitt 1 — Gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 44a — Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen§ 44b — Text und Data Mining§ 45 — Rechtspflege und öffentliche Sicherheit§ 45a — Menschen mit Behinderungen§ 45b — Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung§ 45c — Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung§ 45d — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§ 46 — Sammlungen für den religiösen Gebrauch§ 47 — Schulfunksendungen§ 48 — Öffentliche Reden§ 49 — Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare§ 50 — Berichterstattung über Tagesereignisse§ 51 — Zitate§ 51a — Karikatur, Parodie und Pastiche§ 52 — Öffentliche Wiedergabe§ 52a — (weggefallen)§ 53 — Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch§ 53a — (weggefallen)Unterabschnitt 2 — Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
§ 54 — Vergütungspflicht§ 54a — Vergütungshöhe§ 54b — Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs§ 54c — Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten§ 54d — Hinweispflicht§ 54e — Meldepflicht§ 54f — Auskunftspflicht§ 54g — Kontrollbesuch§ 54h — Verwertungsgesellschaften; Handhabung der MitteilungenUnterabschnitt 3 — Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 55 — Vervielfältigung durch Sendeunternehmen§ 55a — Benutzung eines Datenbankwerkes§ 56 — Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben§ 57 — Unwesentliches Beiwerk§ 58 — Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken§ 59 — Werke an öffentlichen Plätzen§ 60 — BildnisseUnterabschnitt 4 — Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
§ 60a — Unterricht und Lehre§ 60b — Unterrichts- und Lehrmedien§ 60c — Wissenschaftliche Forschung§ 60d — Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung§ 60e — Bibliotheken§ 60f — Archive, Museen und Bildungseinrichtungen§ 60g — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§ 60h — Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten NutzungenUnterabschnitt 5 — Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
§ 61 — Verwaiste Werke§ 61a — Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten§ 61b — Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution§ 61c — Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche RundfunkanstaltenUnterabschnitt 5a — Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke
§ 61d — Nicht verfügbare Werke§ 61e — Verordnungsermächtigung§ 61f — Information über nicht verfügbare Werke§ 61g — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche NutzungsbefugnisUnterabschnitt 6 — Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 62 — Änderungsverbot§ 63 — Quellenangabe§ 63a — Gesetzliche VergütungsansprücheAbschnitt 7 — Dauer des Urheberrechts
§ 64 — Allgemeines§ 65 — Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text§ 66 — Anonyme und pseudonyme Werke§ 67 — Lieferungswerke§ 68 — Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke§ 69 — Berechnung der FristenAbschnitt 8 — Besondere Bestimmungen
für Computerprogramme
§ 69a — Gegenstand des Schutzes§ 69b — Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen§ 69c — Zustimmungsbedürftige Handlungen§ 69d — Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen§ 69e — Dekompilierung§ 69f — Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen§ 69g — Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, VertragsrechtTeil 2 — Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 — Schutz bestimmter Ausgaben
§ 70 — Wissenschaftliche Ausgaben§ 71 — Nachgelassene WerkeAbschnitt 2 — Schutz der Lichtbilder
§ 72 — LichtbilderAbschnitt 3 — Schutz des ausübenden Künstlers
§ 73 — Ausübender Künstler§ 74 — Anerkennung als ausübender Künstler§ 75 — Beeinträchtigungen der Darbietung§ 76 — Dauer der Persönlichkeitsrechte§ 77 — Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung§ 78 — Öffentliche Wiedergabe§ 79 — Nutzungsrechte§ 79a — Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers§ 79b — Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten§ 80 — Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler§ 81 — Schutz des Veranstalters§ 82 — Dauer der Verwertungsrechte§ 83 — Schranken der Verwertungsrechte§ 84 — (weggefallen)Abschnitt 4 — Schutz des Herstellers von
Tonträgern
§ 85 — Verwertungsrechte§ 86 — Anspruch auf BeteiligungAbschnitt 5 — Schutz des Sendeunternehmens
§ 87 — SendeunternehmenAbschnitt 6 — Schutz des Datenbankherstellers
§ 87a — Begriffsbestimmungen§ 87b — Rechte des Datenbankherstellers§ 87c — Schranken des Rechts des Datenbankherstellers§ 87d — Dauer der Rechte§ 87e — Verträge über die Benutzung einer DatenbankAbschnitt 7 — Schutz des Presseverlegers
§ 87f — Begriffsbestimmungen§ 87g — Rechte des Presseverlegers§ 87h — Ausübung der Rechte des Presseverlegers§ 87i — Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 87j — Dauer der Rechte des Presseverlegers§ 87k — BeteiligungsanspruchTeil 3 — Besondere Bestimmungen für Filme
Abschnitt 1 — Filmwerke
§ 88 — Recht zur Verfilmung§ 89 — Rechte am Filmwerk§ 90 — Einschränkung der Rechte§ 91 — (weggefallen)§ 92 — Ausübende Künstler§ 93 — Schutz gegen Entstellung; Namensnennung§ 94 — Schutz des FilmherstellersAbschnitt 2 — Laufbilder
§ 95 — LaufbilderTeil 4 — Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 — Ergänzende Schutzbestimmungen
§ 95a — Schutz technischer Maßnahmen§ 95b — Durchsetzung von Schrankenbestimmungen§ 95c — Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen§ 95d — Kennzeichnungspflichten§ 96 — VerwertungsverbotAbschnitt 2 — Rechtsverletzungen
Unterabschnitt 1 — Bürgerlich-rechtliche Vorschriften;
Rechtsweg
§ 97 — Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz§ 97a — Abmahnung§ 98 — Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung§ 99 — Haftung des Inhabers eines Unternehmens§ 100 — Entschädigung§ 101 — Anspruch auf Auskunft§ 101a — Anspruch auf Vorlage und Besichtigung§ 101b — Sicherung von Schadensersatzansprüchen§ 102 — Verjährung§ 102a — Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften§ 103 — Bekanntmachung des Urteils§ 104 — Rechtsweg§ 104a — Gerichtsstand§ 105 — Gerichte für UrheberrechtsstreitsachenUnterabschnitt 2 — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 106 — Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke§ 107 — Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung§ 108 — Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte§ 108a — Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung§ 108b — Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen§ 109 — Strafantrag§ 110 — Einziehung§ 111 — Bekanntgabe der Verurteilung§ 111a — BußgeldvorschriftenUnterabschnitt 3 — Vorschriften
über Maßnahmen der Zollbehörde
§ 111b — Verfahren nach deutschem Recht§ 111c — Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013Abschnitt 3 — Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 1 — Allgemeines
§ 112 — AllgemeinesUnterabschnitt 2 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen gegen den Urheber
§ 113 — Urheberrecht§ 114 — Originale von WerkenUnterabschnitt 3 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
§ 115 — Urheberrecht§ 116 — Originale von Werken§ 117 — TestamentsvollstreckerUnterabschnitt 4 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben
und gegen den Lichtbildner
§ 118 — Entsprechende AnwendungUnterabschnitt 5 — Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
§ 119 — Zwangsvollstreckung in bestimmte VorrichtungenTeil 5 — Anwendungsbereich,
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1 — Anwendungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 1 — Urheberrecht
§ 120 — Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten§ 121 — Ausländische Staatsangehörige§ 122 — Staatenlose§ 123 — Ausländische FlüchtlingeUnterabschnitt 2 — Verwandte Schutzrechte
§ 124 — Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder§ 125 — Schutz des ausübenden Künstlers§ 126 — Schutz des Herstellers von Tonträgern§ 127 — Schutz des Sendeunternehmens§ 127a — Schutz des Datenbankherstellers§ 127b — Schutz des Presseverlegers§ 128 — Schutz des FilmherstellersAbschnitt 2 — Übergangsbestimmungen
§ 129 — Werke§ 130 — Übersetzungen§ 131 — Vertonte Sprachwerke§ 132 — Verträge§ 133 — Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790§ 134 — Urheber§ 135 — Inhaber verwandter Schutzrechte§ 135a — Berechnung der Schutzfrist§ 136 — Vervielfältigung und Verbreitung§ 137 — Übertragung von Rechten§ 137a — Lichtbildwerke§ 137b — Bestimmte Ausgaben§ 137c — Ausübende Künstler§ 137d — Computerprogramme§ 137e — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG§ 137f — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG§ 137g — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG§ 137h — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG§ 137i — Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts§ 137j — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG§ 137k — (weggefallen)§ 137l — Übergangsregelung für neue Nutzungsarten§ 137m — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU§ 137n — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU§ 137o — Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz§ 137p — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789§ 137q — Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung§ 137r — Übergangsregelung zum Schutz des PresseverlegersAbschnitt 3 — Schlussbestimmungen
§ 138 — Register anonymer und pseudonymer Werke§ 138a — Datenschutz§ 139 — Änderung der Strafprozessordnung§ 140 — Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen§ 141 — Aufgehobene Vorschriften§ 142 — Evaluierung§ 143 — Inkrafttreten§ 61a — Quellen einer sorgfältigen Suche