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WoEigG | Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
52 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Wohnungseigentum
Abschnitt 1 — Begriffsbestimmungen
§ 1
— Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 — Begründung des Wohnungseigentums
§ 2
— Arten der Begründung
§ 3
— Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4
— Formvorschriften
§ 5
— Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6
— Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7
— Grundbuchvorschriften
§ 8
— Teilung durch den Eigentümer
§ 9
— Schließung der Wohnungsgrundbücher
Abschnitt 3 — Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9a
— Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9b
— Vertretung
Abschnitt 4 — Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 10
— Allgemeine Grundsätze
§ 11
— Aufhebung der Gemeinschaft
§ 12
— Veräußerungsbeschränkung
§ 13
— Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
§ 14
— Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15
— Pflichten Dritter
§ 16
— Nutzungen und Kosten
§ 17
— Entziehung des Wohnungseigentums
§ 18
— Verwaltung und Benutzung
§ 19
— Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 20
— Bauliche Veränderungen
§ 21
— Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
§ 22
— Wiederaufbau
§ 23
— Wohnungseigentümerversammlung
§ 24
— Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25
— Beschlussfassung
§ 26
— Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 26a
— Zertifizierter Verwalter
§ 27
— Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28
— Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
§ 29
— Verwaltungsbeirat
Abschnitt 5 — Wohnungserbbaurecht
§ 30
— Wohnungserbbaurecht
Teil 2 — Dauerwohnrecht
§ 31
— Begriffsbestimmungen
§ 32
— Voraussetzungen der Eintragung
§ 33
— Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34
— Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35
— Veräußerungsbeschränkung
§ 36
— Heimfallanspruch
§ 37
— Vermietung
§ 38
— Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39
— Zwangsversteigerung
§ 40
— Haftung des Entgelts
§ 41
— Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42
— Belastung eines Erbbaurechts
Teil 3 — Verfahrensvorschriften
§ 43
— Zuständigkeit
§ 44
— Beschlussklagen
§ 45
— Fristen der Anfechtungsklage
Teil 4 — Ergänzende Bestimmungen
§ 46
— Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
§ 47
— Auslegung von Altvereinbarungen
§ 48
— Übergangsvorschriften
§ 49
— Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse