WoEigG | Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

52 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil 1 — Wohnungseigentum

Abschnitt 1 — Begriffsbestimmungen

§ 1 — Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 — Begründung des Wohnungseigentums

§ 2 — Arten der Begründung§ 3 — Vertragliche Einräumung von Sondereigentum§ 4 — Formvorschriften§ 5 — Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums§ 6 — Unselbständigkeit des Sondereigentums§ 7 — Grundbuchvorschriften§ 8 — Teilung durch den Eigentümer§ 9 — Schließung der Wohnungsgrundbücher

Abschnitt 3 — Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a — Gemeinschaft der Wohnungseigentümer§ 9b — Vertretung

Abschnitt 4 — Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 — Allgemeine Grundsätze§ 11 — Aufhebung der Gemeinschaft§ 12 — Veräußerungsbeschränkung§ 13 — Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum§ 14 — Pflichten des Wohnungseigentümers§ 15 — Pflichten Dritter§ 16 — Nutzungen und Kosten§ 17 — Entziehung des Wohnungseigentums§ 18 — Verwaltung und Benutzung§ 19 — Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss§ 20 — Bauliche Veränderungen§ 21 — Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen§ 22 — Wiederaufbau§ 23 — Wohnungseigentümerversammlung§ 24 — Einberufung, Vorsitz, Niederschrift§ 25 — Beschlussfassung§ 26 — Bestellung und Abberufung des Verwalters§ 26a — Zertifizierter Verwalter§ 27 — Aufgaben und Befugnisse des Verwalters§ 28 — Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht§ 29 — Verwaltungsbeirat

Abschnitt 5 — Wohnungserbbaurecht

§ 30 — Wohnungserbbaurecht

Teil 2 — Dauerwohnrecht

§ 31 — Begriffsbestimmungen§ 32 — Voraussetzungen der Eintragung§ 33 — Inhalt des Dauerwohnrechts§ 34 — Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten§ 35 — Veräußerungsbeschränkung§ 36 — Heimfallanspruch§ 37 — Vermietung§ 38 — Eintritt in das Rechtsverhältnis§ 39 — Zwangsversteigerung§ 40 — Haftung des Entgelts§ 41 — Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte§ 42 — Belastung eines Erbbaurechts

Teil 3 — Verfahrensvorschriften

§ 43 — Zuständigkeit§ 44 — Beschlussklagen§ 45 — Fristen der Anfechtungsklage

Teil 4 — Ergänzende Bestimmungen

§ 46 — Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung§ 47 — Auslegung von Altvereinbarungen§ 48 — Übergangsvorschriften§ 49 — Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse