Lex
›
WpHG
›
§ 129
Im Reader öffnen
Abschnitt 18 Übergangsbestimmungen
§ 129 (weggefallen)
· Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)
← § 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
§ 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) →
Alle Vorschriften: WpHG — Inhaltsübersicht