§ 1 Sachliche Zuständigkeit · Zivilprozessordnung (ZPO)
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Buch 1 Allgemeine Vorschriften › Abschnitt 1 Gerichte › Titel 1 Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften