Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union › Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087
Zuständigkeit · Zivilprozessordnung (ZPO)
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.