§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens · Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 697 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union › Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl