Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union › Abschnitt 7 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 › Titel 2 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1112
Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel · Zivilprozessordnung (ZPO)
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.